Der Kredit ohne Bearbeitungskosten mag nur auf den ersten Blick nicht preiswerter erscheinen. Bei genauerem Hinsehen sind im Vergleich zu anderen geläufigen Kreditverträgen sehr wohl einige Einsparungen möglich. Außerdem übertrifft der Wegfall der gesamten Bearbeitungskosten sogar die Wünsche der gegenwärtigen Rechtsprechung. Genaueres liefert der Beitrag.
Ein Kredit ohne Bearbeitungskosten – Basisinformationen.
Für den Kredit ohne Bearbeitungskosten spricht in erster Linie Fairness. Banken müssen ihr Geld verdienen, die Kunden müssen ihren Geldgebern vertrauen dürfen. Ihr Geld soll eine Bank über die im effektiven Jahreszins ausgedrückten Zinserträge erwirtschaften. So werden Kredite vergleichbar und kein Kunde muss, voller Argwohn, seinen Kreditvertrag auf Haken und Fußangeln überprüfen. Damit niemand übervorteilt wird, haben die Gesetzgeber aller Länder praktisch immer wieder die Rahmenbedingungen der Kreditverträge gesetzlich reglementiert. Gegenwärtig sieht es, in der jüngsten Rechtsprechung des OLG Karlsruhe, nach einem Verbot der Bearbeitungsgebühren aus.
Im Mittelalter gab es das christliche Zinsverbot – Kaiser Wilhelm II begrenzte seiner Zeit den maximalen Zinssatz auf 10 Prozent. Immer wieder veränderten jedoch auch die Kreditgeber ihre Regeln. Die Zinsbegrenzungen wurden eingehalten, dafür jedoch mit versteckten Kosten unterlaufen. Für den Kreditnehmer ist daher die Transparenz der Kreditvereinbarung extrem wichtig. In der Summe scheint alles gleich zu bleiben. Bei der Bank A werden 10 Prozent Zinsen plus 2 Prozent für Kosten und Gebühren verlangt. Bei der Bank B sind es 12 Prozent Zinsen, ein Kredit ohne Bearbeitungskosten, bei dem auf Bearbeitungskosten und Gebühren grundsätzlich verzichtet wird.
Für wen diese beiden Angebot unterm Strich gleichwertig sind, der fällt auf die Fußangel der Bearbeitungskosten herein.
Was ist am Beispielangebot B besser?
Der Kredit ohne Bearbeitungskosten, so wie er im Beispiel B dargestellt ist, könnte zu jedem Zeitpunkt vorzeitig abgelöst werden. „Kreditjungfüchse“ würden jetzt sagen, dazu gibt es eine gesetzliche Vorschrift. Nach einer EU-Richtlinie dürfen alle Kreditverträge, die nach 11. Juni 2010 geschlossen wurden ohne Einhaltung einer Frist vorzeitig abgelöst werden. Beispiel A und B können daher vorzeitig abgelöst werden. In beiden Fällen müssen die Zinsen zurückgerechnet werden. Genau da ist einer der gravierenden Unterschiede zwischen den Krediten.
Nur die Zinsen müssen zurückgerechnet werden. Für die Gebühren und Bearbeitungskosten gilt dies nicht. Wer Kredit A abgeschlossen hat, der wird wahrscheinlich auf den Bearbeitungsgebühren sitzen bleiben. Außerdem werden ihm zusätzliche Bearbeitungskosten in Höhe von 1 Prozent extra berechnet. Dazu ist die Bank gemäß der gleichen EU-Verordnung berechtigt. Es sein denn, der Kredit ohne Bearbeitungskosten wurde vereinbart. Um das Beispiel noch zu überspitzen, werden Kreditbeispiel A und B bereits nach einem Tag vorzeitig getilgt. In diesem Fall würde der Kredit ohne Bearbeitungskosten einen Kostenvorteil von 3 Prozent einbringen. Bei einem Hausbaukredit von 250.000 Euro, der zu einem günstigeren Anbieter umgeschuldet wird, wären es 7.500 Euro Kostenvorteil.