Krankengeld bezieht, wer länger als 6 Wochen krankgeschrieben ist. Beim Krankengeld handelt es sich um eine Sozialleistung der Krankenkasse. Dieses liegt meist deutlich unter dem normalen Nettoeinkommen.
Kein Kredit mit Krankengeld
Wer Krankengeld bezieht und einen Kredit aufnehmen möchte, der wird es schwer haben. Viele Banken und Kreditinstitute verweigern solche Kreditvergaben. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand. Wer Krankengeld bezieht, ist oft ernsthaft erkrankt, und es ist nicht vorhersehbar, wie lange dieser Zustand noch andauern wird. Da das Krankengeld der Krankenkassen oft deutlich unter dem Normalverdienst liegt, kommt es hier oft zu finanziellen Engpässen.
Kreditinstitute haben Bedenken, ob sie dann regelmäßig ihre Raten erhalten. Zudem besteht das Risiko, dass der potenzielle Kreditnehmer aufgrund seiner Krankheit seine Arbeit verliert und somit kein geregeltes Einkommen mehr hat. Ein bewilligter Kredit wäre dann notleidend und könnte nicht mehr regelmäßig getilgt werden. Da es sich bei Krankengeld um Sozialleistungen handelt, wären diese Gelder im Fall der Fälle für die Kreditgesellschaft auch nicht pfändbar, die Sicherheit fehlt.
Ausnahmen bestätigen die Regel – Kredit trotz Krankengeld
Dennoch ist es nicht ganz aussichtslos, einen Kredit mit Krankengeld zu bekommen. Während die meisten Banken hier Kredite ablehnen, so sind im Handel oder bei Versandhäusern oft noch Ratenkredite möglich. Hier werden nur selten aktuelle Gehaltsabrechnungen verlangt, sondern meist lediglich Angaben zum Arbeitgeber. Auch Autohäuser machen in solchen Fällen oft eine Ausnahme.
Bürgen haften für den Fall der Fälle
Barkredite bei Banken und Kreditinstituten sind bei Bezug von Krankengeld fast ausgeschlossen. Chancen hierauf hat nur, wer bei seiner Bank viele Jahre als guter Kunde bekannt ist und noch nie finanziell auffällig geworden ist. Gut, wenn hier ein finanziell gut dastehender Bürge zur Verfügung steht, so dass die Bank hier eine Sicherheit hat und so eventuell einem Kredit mit Krankengeld zustimmt.
Krankengeld und bereits bestehende Kredite
Wer bereits Kreditnehmer ist und dann in die Situation kommt, über einen längeren Zeitraum Krankengeld beziehen zu müssen, hat nur wenig zu befürchten. Erst recht nicht, so lange das Darlehen regelmäßig bedient wird. Auch hier gilt, dass Banken das Krankengeld bei Rückstand nicht pfänden können, da Sozialleistungen nicht pfändbar sind.
Bei Bedarf ist ein Vorsprechen bei der entsprechenden Bank oder dem entsprechenden potenziellen Kreditgeber in jedem Fall ratsam, um eine Chance auf einen Kredit mit Krankengeld zu haben. Vergleichsseiten im Internet können zusätzlich helfen, sich hier einen Überblick zu verschaffen.