Der Tod ist ein trauriges Ereignis im Leben eines jeden Menschen. Im hohen Alter kann man sich besser darauf vorbereiten, als wenn jemand in jungen Jahren durch einen plötzlichen Unfall verstirbt. Deshalb sollte sich jeder schon zu gegebener Zeit um die Finanzierung einer Beerdigung Gedanken machen, sodass die verbleibenden Angehörigen in ihrem Schmerz und ihrer Trauer nicht mehr all zu viele organisatorische und verwaltungstechnische Aufgaben zu erledigen haben.
Eine Versicherung für den Todesfall: Die Sterbegeldversicherung
Heutzutage ist es nicht mehr selten, dass Menschen für ihren Todesfall und zur Finanzierung einer Beerdigung private Versicherungen abschließen. Dies geschieht beispielsweise mit der Lebensversicherung zur Hinterbliebenenversorgung oder der Sterbegeldversicherung. Diese Versicherungen sind speziell dafür vorgesehen, die Bestattung und alle anderen aufkommenden Kosten im Rahmen einer Beerdigung zu tilgen.
Trotzdem bleiben bei der Lebensversicherung immer wieder Unklarheiten, wer Ansprüche oder das Verfügungsrecht hat. Deshalb ist eine Sterbegeldversicherung bei einer Sterbe- und Begräbniskasse zur Finanzierung einer Beerdigung sicherlich empfehlenswert. Bei kleinen Versicherungsunternehmen wird Geld speziell für den Todesfall hinterlegt. Den Hinterbliebenen wird so die Last genommen, die oftmals teuren Kosten einer Beerdigung zu stemmen und aus eigener Tasche aufzubringen.
Denn ein verstorbenes, während des Leben aber zahlendes Mitglied einer Sterbeversicherung hat den Anspruch, direkt nach dem Tod Sterbegeld durch die Angehörigen einzufordern. Dennoch nimmt diese Versicherung einem nicht alle Sorgen. Die Hinterbliebenen müssen die Beerdigung immerhin noch selbst durchführen. Meistens sorgen aber die Bestattungsunternehmen für die Anmeldung des Todesfalls und kümmern sich auch um die Sterbegelder, die von den Sterbe- und Begräbniskassen eingeholt werden müssen.
Die Lebensversicherung und der Nachlass
Wie schon erwähnt ist die Lebensversicherung nicht immer für die Bestattungskosten geeignet, da sie vorrangig zur Hinterbliebenenversorgung oder Altersversorgung dient. Im Todesfall wird die Versicherungssumme dem Nachlass zugeschrieben und kann so in Anspruch genommen werden, da sie meistens bestimmten Personen zugedacht ist, wie z. B. dem Ehepartner oder den hinterbliebenen Familienangehörigen. Diese können das Geld dann verwalten und die Finanzierung einer Beerdigung mit diesem Geld abwickeln. Anders als bei der Sterbegeldversicherung steht aber kein fester Betrag zur Verfügung.
Wenn man keine Lebensversicherung abgeschlossen hat, jedoch einen Nachlass hinterlässt, der für die Beerdigungskosten aufkommen kann, dann nimmt man den Angehörigen ebenfalls finanziellen Druck und Last. Manchmal ist es jedoch nicht möglich, viele Rücklagen anzusammeln. In diesem Fall bieten sich andere Varianten wie die Sterbegeldversicherung oder eine Lebensversicherung an. Diese müssen natürlich jedoch frühzeitig abgeschlossen werden. Eine sorgfältige Beratung durch einen Versicherungsunternehmer sollte ebenfalls in Anspruch genommen werden.